Welche Fluglizenzen gibt es für den Gleitschirm?

Aller Anfang ist schwer ...

Luftrecht, vor allem das deutsche Luftrecht, ist keine einfache Sache. Darum habe ich mich bemüht, hier ein wenig Übersicht zu schaffen, zumindest was die Flugberechtigungen für Gleitschirmflieger anbelangt. Die Ausbildung in D  ist modular und stufenweise aufgebaut, d.h. die Scheine bauen größtenteils aufeinander auf. 

Achtung!! Im Ausland gelten u.U. ganz andere Richtlinien und Gesetze. Daher mach Dich unbedingt vorher schlau, bevor Du im Ausland fliegen gehst. Mancher schöne Flug endete bereits vor dem Gericht oder hatte hohe Geldstrafen zur Folge.

 

Grundkurs

Eingangsvoraussetzungen: Mindestalter 14 Jahre

Theorieausbildung

Vermittlung von Grundkenntnissen über mindestens 5 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten:

Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen. Einzelheiten siehe Theorielehrplan

Praxisausbildung

Start- Steuer- und Laufübungen im flachen Gelände nach Ermessen des Fluglehrers und anschließend mindestens 20 Alleinflüge mit einem Höhenunterschied von 40 - 100 Meter und Flugübungen gemäß Lehrplan unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.

Vorgeschriebene Praxis-Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Aufziehübungen, Laufübungen, Steuerungsübungen, Landeübungen, Start, Abflug, Flüge mit geringem Bodenabstand, Geradeausflug, Kurvenflug, Geschwindigkeitsregulierung, Flüge mit größerem Bodenabstand, Landung.

Zusätzlich für die Startart Windenschleppstart: Einweisung in die grundlegenden Techniken des Windenschleppstarts.

 

Lernausweis (nur für die Startart Hangstart)

Voraussetzungen für die Erteilung

Abgeschlossene Grundausbildung Startart Hangstart

Flugschulinterne Theorie- und Praxisprüfung
Vollendung des 16. Lebensjahres

Berechtigung

Der Lernausweis berechtigt zu Flügen ohne Fluglehreraufsicht mit schriftlichem Flugauftrag des Ausbildungsleiters in dem Grundausbildungsgelände mit maximal 100 Meter Höhendifferenz, in welchem die Grundausbildung erfolgt ist.

Gültigkeit

Der Lernausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.

Hinweise

Für die Startart Windenschleppstart ist die Erteilung des Lernausweises nicht möglich. Der Lernausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Lernausweises liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.

 

Ausbildung zum Höhenflugausweis

Eingangsvoraussetzungen

Abgeschlossene Grundausbildung bzw. Lernausweis
Theorieausbildung                                                                           
Voraussetzung für die Erteilung des Höhenflugausweises ist die vollständige Theorieausbildung zur A-Lizenz.

Praxisausbildung

Mindestens 10 Höhenflüge als Alleinflüge unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und Flugübungen gemäß Lehrplan. Der Ausbildungsleiter kann im Einzelfall eine höhere Anzahl von Höhenflügen festlegen.

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte

Ausrüstungskenntnisse, Flugplanung, Start, Abflug, Geradeausflug, Kurvenflug, Fliegen gemäß Flugplanung, Landeeinteilung, Landung, verschiedene Flugmanöver

Prüfung

Flugschulinterne Prüfung in Theorie und Praxis.

Berechtigungen

Mit dem Höhenflugausweis darf der Inhaber in Schulungsgeländen der Flugschule mit Einwilligung des Ausbildungsleiters (schriftlicher Flugauftrag) für die Dauer von 36 Monaten ohne Fluglehreraufsicht fliegen. Der Höhenflugausweis ist nur für das Gelände gültig, in welchem mindestens 5 Höhenflüge absolviert worden sind.

Für andere Schulungsgelände ist eine praktische Einweisung von mindestens 5 Höhenflügen im jeweiligen Gelände unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers, sowie die Einwilligung (Flugauftrag) des zuständigen Ausbildungsleiters erforderlich

Gültigkeit

Der Höhenflugausweis ist 36 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann nicht verlängert werden. Er kann vom Ausbildungsleiter der Flugschule mit Auflagen versehen werden.

Hinweise

Wenn der Höhenflugausweis für die Startart Windenschleppstart erworben wird, muss zusätzlich die vollständige Einweisung in diese Startart absolviert werden. Der Höhenflugausweis ist ein schriftlicher, geländebezogener Flugauftrag der Flugschule. Die Erteilung des Höhenflugausweis liegt im Ermessen des Ausbildungsleiters der Flugschule.

 

Ausbildung zur A-Lizenz

Eingangsvoraussetzungen

Höhenflugausweis

Theorieausbildung

20 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten: Luftrecht, Meteorologie, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Praxisausbildung

Insgesamt mindestens 40 Höhenflüge als Alleinflüge, davon mindestens 25  unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers und höchstens 15 im Flugauftrag mit Höhenflugausweis.

Die Höhenflugausbildung kann wahlweise mit Hangstart oder Windenschleppstart erfolgen. Bei Hangstart müssen mindestens 10 Höhenflüge einen Höhenunterschied von mehr als 500 Meter aufweisen.

Prüfung

Praxis- und Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV

Berechtigungen

Die A-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit der (den) eingetragenen Startart (en) in der Umgebung des Fluggeländes (keine Streckenflüge). In Verbindung mit der IPPI- Card, ist die A-Lizenz fast weltweit anerkannt.

Gültigkeit

Unbefristet gültig.

 

Ausbildung zur B - Lizenz

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz und zusätzlich 20 von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge auf mindestens 2 verschiedenen Geländen. 10 dieser Flüge müssen eine Flugzeit von jeweils mehr als 30 Minuten aufweisen.

Theorieausbildung

15 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten in den Sachgebieten Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen.

Praxisausbildung

Für die Praxisausbildung ist keine bestimmte Fluganzahl erforderlich, sondern die Absolvierung der Praxis-Ausbildungsinhalte (siehe nächster Abschnitt).

Beim Nachweis der Teilnahme an Fortbildungskursen von DHV/ ÖAeC-Flugschulen, wie Sicherheitstraining, Performance-Training, Flugtechniktraining, Thermik- und Streckenflugkurse werden die dort absolvierten Lehrinhalte auf die praktische Ausbildung angerechnet.

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte

Flugplanung auf Streckenflügen, Landeeinteilung und Landung unter erschwerten Bedingungen, Flugmanöver zur Gefahreneinweisung, Schnellabstieg, Übungen zum "aktiven Fliegen", Streckenflugübungen
Überlandflug im Flugauftrag der Flugschule mit einer Distanz von mindestens 10 km zwischen Start- und Landeplatz

Prüfung

Theoretische Prüfung: Schriftliche Theorieprüfung durch einen unabhängigen Prüfer des DHV

Berechtigungen

Die B-Lizenz berechtigt zum freien Fliegen mit Überlandflügen.

Gültigkeit

Unbefristet gültig.

 

Einweisung Startart Windenschlepp für einsitzige Gleitschirme

Eingangsvoraussetzungen

Höhenflugausweis, A-Lizenz oder B-Lizenz mit Beschränkung auf Startart Hangstart

Theorieausbildung

Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Verhalten auf Flugplätzen.

Praxisausbildung

Mindestens 20 Windenschleppstarts sowie 10 Startleitungen unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers mit Windenschlepp-Lehrberechtigung.

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einüben des Funkverkehrs, Start, Abflug, Flug am Seil, Klinkübungen, Gefahreneinweisung, Startleitertätigkeit

Prüfung

Flugschulinterne theoretische und praktische Prüfung.

Berechtigungen

In Verbindung mit dem Höhenflugausweis: Höhenflüge mit Windenschleppstart mit Flugauftrag der Flugschule im eingewiesenen Schleppgelände
In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zum freien Fliegen mit dieser Startart.
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Startart Windenschleppstart wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Überlandflügen mit dieser Startart

Gültigkeit

Nur in Verbindung mit der Grundberechtigung (Höhenflugausweis, A-Lizenz, B-Lizenz) gültig.

 

Ausbildung zur Passagierberechtigung

Eingangsvoraussetzungen

A-Lizenz seit mindestens 12 Monaten, Flugbuchnachweis von mindestens 100 Höhenflügen nach Erteilung der A-Lizenz, Volljährigkeit.

Vorauswahlprüfung

In einem praktischen Eingangstest vor einem vom DHV beauftragten Prüfer, muss der Bewerber seine überdurchschnittlichen fliegerischen Fähigkeiten im Alleinflug nachweisen.

Theorieausbildung

Mindestens 4 Unterrichtsstunden in den Sachgebieten Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen.

Praxisausbildung

Mindestens 1 Flug zusammen mit einem berechtigten Fluglehrer, 10 Flüge mit Inhabern eines Luftfahrerscheines für Gleitschirm- oder Drachenflieger oder eines österreichischen Hängegleiter- oder Paragleiterscheins unter Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers.

Vorgeschriebene Praxis- Ausbildungsinhalte

Kennen lernen der Ausrüstung, Einweisung des Passagiers, Start, Abflug, Flug, Flugmanöver, Schnellabstieg, Landeanflug, Landung

Flugpraxisnachweis

Der praktischen und theoretischen Ausbildung in der Flugschule schließt sich an: Mindestens 30, von einer Flugschule bestätigte Höhenflüge, mit Inhabern einer Lizenz (mindestens A-Lizenz) für Gleitschirm/Drachenflieger oder eines Sonderpilotenscheines für Para/Hängegleiter, im Flugauftrag der Flugschule.

Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung durch einen unabhängigen DHV-Prüfer

Berechtigungen

In Verbindung mit der A-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen ohne Überlandflüge mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).
In Verbindung mit der B-Lizenz: Die Passagierflugberechtigung wird in die Lizenz eingetragen. Sie berechtigt zu Passagierflügen einschließlich Überlandflügen mit der (den) für Passagierflug eingetragenen Startart (en).

Gültigkeit

Gültigkeit drei Jahre ab Ausstellungsdatum, Verlängerung für jeweils weitere drei Jahre durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug (Checkflug), der in den letzten 12 Monaten der 3-Jahres-Frist durchgeführt werden muss.

 

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Kontakt

Gleitschirmverein Heuberg-Baar e. V.

1. Vorstand GSV-Heuberg-Baar
Heubergstraße 45/1
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E-Mail: erster_vorstand"at"GSV-Heuberg-Baar.de 

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